Willkommen im neuen Schuljahr 2025/26

Willkommen im neuen Schuljahr 2025/26

by it @ STG -
Number of replies: 0

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir hoffen, dass ihr erholsame und ereignisreiche Sommerferien genießen konntet.

Nun steht das neue Schuljahr vor der Tür und wir wenden uns auf diesem Weg an euch, um an wenige Dinge vor dem Schulbeginn zu erinnern und auf Neuigkeiten hinzuweisen.

Bitte denkt daran, für die morgige Klassenleiterstunde/Jahrgangsstufenbesprechung das Zeugnis sowie gegebenenfalls Lern- und Förderempfehlungen (LeFös) unterschrieben mitzunehmen.

Falls ihr Leistungen durch das Jobcenter erhaltet, prüft bitte mit euren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob der Schule ein gültiger Leistungsbescheid vorliegt.

Wenn ihr noch Gelder zum Spendenlauf des letzten Schuljahres an die Klassenleitung weiterreichen möchtet, bringt bitte den entsprechenden Betrag ebenfalls morgen mit.

Im vergangenen Schuljahr haben wir mit der Einschränkung der Handy- und iPad-Nutzung auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10) bereits eine größere Veränderung unseres Schulalltags bewirkt. 

Im kommenden Schuljahr möchten wir mit einer einheitlichen und konsequenten Regelung bei Verstößen gegen das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes in der Sekundarstufe 1 ebenfalls eine positive Veränderung erzielen. Dieser oft als Kleinigkeit verharmloste Vorgang stellt nämlich einen Verstoß gegen die gesetzlich verankerte Schulpflicht (§ 41 SchulG NRW) dar, denn der damit verbundenen Aufsichtspflicht (§ 62 SchulG NRW) kann die Schule in so einem nicht mehr nachkommen. Zudem erlischt euer gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, wenn sich ein Unfall außerhalb des Schulbereiches ereignet. 

Deshalb gilt (weiterhin) für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10: Ab Unterrichtsbeginn und bis zum Ende des Schultages ist das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt.

Nun wünschen wir euch für morgen einen gelungenen Start in das neue Schuljahr!